Neue KFW Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Seit Anfang Oktober 2022 kann ein Antrag auf den neuen Förderkredit (134) „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ der KFW  gestellt werden.

 

 

Die KFW weist darauf hin, dass der Antrag gestellt werden muss, bevor Genossenschaftsanteile gekauft werden.

Gefördert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung – sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung einer bestehenden Wohngenossenschaft.

 

Die Förderbedingungen finden Sie hier